aktiv hotel schweiger
Kur in Füssen im 4* Aktiv Hotel Schweiger im Allgäu
Verbringen Sie Ihre beihilfeberechtigte Kur mit dem 4* Service im malerischen Bad Faulenbacher Tal in Füssen
Das 4* Aktiv Hotel Schweiger in Füssen ist als private Krankenanstalt und Sanatorium anerkannt. Sehr gerne beraten wir Sie individuell und persönlich zur Ihrer Kur in Füssen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8362 9140-0 oder jederzeit per E-Mail sowie über unsere unverbindliche Online-Anfrage.
Die langjährige Kompetenz unseres medizinischen Teams hilft Ihnen während Ihrer Kur in Füssen bei:
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen z.B.: Adipositas, Diabetes mellitus
- Stressbedingten Beschwerden
- Psychosomatischen Erkrankungen
- Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen
- Nierenerkrankungen
Dabei können Sie unter medizinischer Leitung von Dr. med. Martin Schweiger, Internist, Sportarzt und Präventions-Mediziner auf ein umfangreiches Leistungsspektrum vertrauen. Unter anderem helfen wir Ihnen mit:
- Fachärztlichem Know-how
- Physikalischer und Kneipp-Therapie
- Bewegungstherapie, Massagen, Krankengymnastik
- Psychotherapeutischer Beratung
- Entspannungstherapien (Autogenes Training, progressives Muskelentspannungstherapie nach Jacobsen)
- Ernährungs- und Adipositasberatung
- Terrain-Therapie
- Ergometer Training
- Dialyse
Unser Haus ist zugelassen von den gesetzlichen Krankenkassen für stationäre und ambulante Kur- und Reha Maßnahmen nach § 107 und §111 SGB V. Es erfolgt Direktabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Außerdem ist in unserem Haus auch eine Beihilfeberechtigte Kur nach § 6 und § 7 BHV möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung vor Ort.
Der niedrigste Tagessatz für Beihilfeberechtigte beträgt inklusive Vollpension in der Nebensaison bis 30.04.2012
- 85 Euro Einzel/Doppelzimmer
- 91 Euro Einzel/Doppelzimmer mit Balkon 23 qm
und in der Hauptsaison ab 01.05.2012
- 91 Euro Einzel/Doppelzimmer
- 97 Euro Einzel/Doppelzimmer mit Balkon 23 qm
Abrechnung der Anwendungen nach den Sätzen der Beihilfe.
Zugelassen für Präventionswochen wie z.B. bei Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen.
Viele Krankenkassen bezahlen einen Zuschuss für Präventionsmaßnahmen von bis zu € 150 (z.B. für Stress-, Herz- und Kreislaufprävention). Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Zuschuss.




